Alte Kamine nachrüsten: Das müssen Sie wissen
Sie haben einen alten Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin?
Mit großer Wahrscheinlichkeit muss dieser entweder ausgetauscht oder mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet werden. Bereits Ende 2020 haben alle Öfen bis Baujahr 1994 (mit einigen Ausnahmen) ihre Zulassung verloren.
Grund dafür ist die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), deren Ziel es ist, Abgase zu verhindern und eine effizientere Energieverwendung zu fördern.
Sollten Sie einen alten Kaminofen besitzen, müssen Sie prüfen, ob ihr Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin für Festbrennstoffe (Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle) den gesetzlichen Anforderungen entspricht:
Für Anlagen mit zu hohen Staub- und Kohlenmonoxidwerten, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden, ist die Ende vom Gesetzgeber eingeräumte Schonfrist am 31. Dezember 2020 abgelaufen. Jüngere Modelle haben noch eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2024.
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