Das müssen Sie wissen:

Sie haben einen alten Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin (15-20 Jahre oder älter)? Mit großer Wahrscheinlichkeit muss dieser entweder ausgetauscht oder mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet werden.

Grund dafür ist die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), deren Ziel es ist, Abgase zu verhindern und eine effizientere Energieverwendung zu fördern. 

• Grenzwerte für Feinstaubemissionen und Kohlenmonoxid sowie

• der Mindestwirkungsgrade.

Sollten Sie einen alten Kaminofen besitzen, müssen Sie prüfen, ob ihr Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin für Festbrennstoffe (Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle) den gesetzlichen Anforderungen entspricht: 

  • Kontaktieren Sie den Hersteller des Ofens. Dieser kann Ihnen im Zweifel bestätigen, wann die Typprüfung für das jeweilige Modell vorgenommen worden ist und kann die Daten mit Prüfbescheinigung zusenden.

  • Lassen Sie die Emissionen durch einen Schornsteinfeger messen und sich eine Bescheinigung ausstellen.

Kamin nachrüsten oder austauschen?

Je nach Art des Ofens gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein fest verbauter Kachelofen kann mit einem passenden Feinstaubfilter (Staubabscheider) nachgerüstet werden.

Bei uns erhalten Sie u.a. den hochwertigen Partikelabscheider Airjekt 1 Ceramic der Marke Kutzner + Weber. Er stellt eine effiziente und wartungsarme Alternative für Abgasfilter in Öfen und Kaminen dar und kann sowohl in Neubauten als auch zur Nachrüstung eingesetzt werden. 

Alternativ kann der Ofen auch mit einem passgenauen neuen Kachelofeneinsatz z.B. von der Firma Spartherm auf den neuesten Stand gebracht werden. Moderne Heizeinsätze zeichnen sich durch eine hohe Effizienz und leichte Steuerung aus, so dass Sie Ihren alten Ofen oder Kamin spürbar aufwerten können.

Welche Lösung für Ihren Kaminofen in Frage kommt, sollte immer von einem Fachmann geprüft werden. Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin, um mehr zu erfahren! 

Vermeiden Sie die Stilllegung Ihres Ofens 

Die BImSchV muss unbedingt beachtet werden, um die Stilllegung des Ofens oder Bußgelder in Folge einer unerlaubten Nutzung zu vermeiden. Für den Weiterbetrieb brauchen Sie einen Nachweis über die Einhaltung der Verordnung. 

Sie sind unsicher, ob Ihr Ofen von der Bundes-Immissionsschutzverordnung betroffen ist? Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Sanierung/Nachrüstung alter Kamine!