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In Deutschland wird viel Wert auf saubere Luft gelegt, deshalb gibt es Technologien, die emissionsarm verbrennen. Um diese Entwicklung weiter zu fördern, gibt es gesetzliche Vorgaben, die man beachten muss. Besonders wichtig sind dabei das BImSchG und die BImSchV, da sie den Betrieb und die Zulassung von Kaminöfen regeln.
Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den Bestimmungen entsprechen. Welche das sind und wer betroffen ist, erfährst Du in diesem Beitrag.
Es gibt auch Austauschfristen und Ausnahmeregelungen, die man beachten sollte, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Eine Prüfung und Nachweis der Kaminofenzulassung ist wichtig und kann in der von uns verlinkten Onlinedatenbank gefunden und somit belegt werden.
Viele fragen sich, ob ihr Kaminofen noch zugelassen ist und ob es bald ein Verbot geben wird. Aber wie erkenne ich, ob mein Kaminofen zugelassen ist? Wer prüft und zertifiziert die geeigneten Kaminöfen? Hier sind die wichtigsten Informationen: Es gibt drei Prüfungen, die von zertifizierten Prüfstellen durchgeführt werden:
Das CE-Zeichen besagt, dass der Kaminofen den EU-Harmonisierungsvorschriften entspricht und sicher für die Gesundheit und die Umwelt ist.
Das Zertifikat des Deutschen Instituts für Bautechnik bestätigt, dass der Kaminofen für den raumluftunabhängigen Betrieb zugelassen ist, d.h. er bezieht die notwendige Luftzufuhr von außen.
Seit dem 1. Januar 2022 müssen alle Kaminöfen innerhalb der EU den neuen Ecodesign-Richtlinien entsprechen, die den Jahres-Nutzungsgrad und Emissionsgrenzwerte regeln.
In Deutschland müssen zusätzlich die Vorgaben der 1. BImSchV beachtet werden. Wenn dein Kaminofen diese Anforderungen erfüllt, brauchst du dir keine Sorgen zu machen.
Als Hausbesitzer*in solltest Du wissen, dass es ab dem 31.12.2024 neue Vorgaben für Einzelraumfeuerungsanlagen gibt, die mit festen Brennstoffen betrieben werden. Diese müssen den Anforderungen der 1. BImSchV, Stufe 2 entsprechen, um die Umwelt und die Gesundheit zu schützen. Ab 2025 wird es ein Nutzungsverbot für alle anderen Öfen und Kaminöfen geben. Das BImSchG wurde bereits 1974 eingeführt, um den CO2-Ausstoß zu begrenzen und umweltfreundliche Technologien zu fördern, die das Heizen mit Holz noch klimaverträglicher machen.
Die Regelungen der 1. BImSchV betreffen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe. Dabei gibt es zwei Arten von Anlagen, die betroffen sind:
Einzelraumfeuerungsanlagen: Dazu gehören Kamine, Kaminöfen, Kachelöfen, Holzkamine für Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle.
Festbrennstoffkessel: Diese Heizkessel werden zur zentralen Wärme- und Warmwasserversorgung eingesetzt.
Austauschfristen – die wichtigsten Regelungen der BImSchV im Überblick
BlmSchV Stufe 1 Ab dem 22. März 2010 trat die erste Stufe der 1. BImSchV in Kraft. Diese legt Grenzwerte für Kamine und Kaminöfen fest, die einen Ausstoß von 2,0 g/m³ Kohlenmonoxid sowie 0,075 g/m³ Feinstaub und einen Wirkungsgrad von mindestens 75 % (bei Kachelöfen 80 %) vorschreiben. Diese Grenzwerte gelten für alle Neugeräte und Kaminöfen, die ab dem 22. März 2010 bis zum Inkrafttreten der zweiten Stufe im Jahr 2015 gekauft und in Betrieb genommen wurden.
BlmSchV Stufe 2 Seit dem 1. Januar 2015 ist die zweite Stufe der 1. BImSchV in Kraft. Für alle Kamine, Öfen und Kaminöfen, die nach diesem Datum in Betrieb genommen wurden, gelten anspruchsvollere Grenzwerte von 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,04 g/m³ Feinstaub. Der Wirkungsgrad muss weiterhin bei mindestens 75 % (bei Kachelöfen 80 %) liegen.
Austauschfristen für bestehende EinzelraumfeuerungsanlagenFür bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen gibt es entsprechende Austauschfristen, zu denen die Modelle nachgerüstet oder ersetzt werden müssen, wenn sie nicht mehr den geforderten Grenzwerten entsprechen. Das Baujahr Ihres Kaminofens findest Du auf dem Typenschild.
Baujahr bis 1974: Frist endete am 31. Dezember 2014 Wenn Dein Kaminofen vor 1974 gebaut wurde, musste er bis zum 31. Dezember 2014 ersetzt oder nachgerüstet werden. Dies liegt daran, dass ältere Modelle oft nicht mehr den geforderten Grenzwerten entsprechen und somit eine höhere Belastung für die Umwelt darstellen.
Baujahr zwischen 1975 und 1984: Frist endete am 31. Dezember 2017 Für Kaminöfen, die zwischen 1975 und 1984 gebaut wurden, endete die Frist zur Nachrüstung oder zum Ersatz am 31. Dezember 2017. Auch hier gilt, dass ältere Modelle oft höhere Emissionen verursachen und somit eine höhere Belastung für die Umwelt darstellen.
Baujahr zwischen 1985 und 1994: Frist endete am 31. Dezember 2020 Kaminöfen, die zwischen 1985 und 1994 gebaut wurden, mussten bis zum 31. Dezember 2020 ersetzt oder nachgerüstet werden. Auch hier geht es darum, die Emissionen zu reduzieren und die Umwelt zu schonen.
Baujahr zwischen 1995 und 21. März 2010: Frist endet am 31. Dezember 2024 Für Kaminöfen, die zwischen 1995 und dem 21. März 2010 gebaut wurden, endet die Frist zur Nachrüstung oder zum Ersatz am 31. Dezember 2024. Wenn Dein Kaminofen in diesen Zeitraum fällt, solltest Du Dich also rechtzeitig um eine Nachrüstung oder einen Ersatz kümmern, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und die Umweltbelastung zu reduzieren.
Es gibt mittlerweile viele moderne Kaminöfen auf dem Markt, die deutlich effizienter arbeiten und weniger Schadstoffe ausstoßen als ältere Modelle. Eine Nachrüstung kann aber auch eine Option sein, wenn Dein Ofen noch in gutem Zustand ist und Du ihn weiterhin nutzen möchten. Es lohnt sich also, frühzeitig aktiv zu werden und sich über mögliche Alternativen oder Lösungen für Deinen alten Kaminofen Gedanken zu machen. Denn nicht nur der Umweltschutz spielt hier eine wichtige Rolle – auch Deine eigene Gesundheit profitiert von einer geringeren Belastung durch Feinstaub-Partikel im Raumluftkreislauf. Informiere Dich am besten bei einem Fachbetrieb wie Kamify.de oder beim zuständigen Schornsteinfeger über geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen Ihres Kaminofens. So kannst Du sicherstellen, dass Dein Ofen auch in Zukunft eine gemütliche Wärmequelle bleibt – ohne dabei unnötig viel Schmutz oder Abgasstoffe freizusetzen!
Sondergenehmigung für Kaminöfen und Co
In Deutschland gibt es Grenzwerte für Feuerungsanlagen wie Kaminöfen. Diese Grenzwerte werden in der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) festgelegt. Wenn ein Kaminofen diese Grenzwerte nicht erfüllt, darf er nicht betrieben werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Man kann eine Sondergenehmigung beantragen, um einen Kaminofen zu betreiben, der nicht den Anforderungen der BImSchV entspricht. Diese Sondergenehmigung gilt besonders für Modelle wie offene Kamine, historische Kaminöfen, Herde, Badeöfen, Grundöfen, handwerklich vor Ort eingesetzte Grundöfen (Kachelöfen) und mobile Feuerstätten.
Beispiele für historische Öfen in Museen oder kulturellen Einrichtungen sowie Feuerstätten im Kunsthandwerk können eine solche Sondergenehmigung erhalten.
Nachweis der Einhaltung von Grenzwerten für Kaminöfen
Als Besitzer*in eines Kaminofens musst Du sicherstellen, dass Dein Modell die Abgasnorm und den Wirkungsgrad gemäß der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) einhält. Bei der nächsten Prüfung durch Deinen Schornsteinfeger musst Du nachweisen können, dass Dein Kaminofen diese Grenzwerte einhält.
Eine Möglichkeit, dies zu überprüfen, ist die Nutzung der Online-Datenbank bzw. Liste vom HKI. Dort kannst Du schnell und einfach prüfen, ob Dein Kaminofen noch zugelassen ist. Im folgenden Video zeigen wir Dir, wie einfach dieser Prozess ist.
Überprüfung von Kaminöfen in der Online-Datenbank des HKI
In der Online-Datenbank des HKI können Sie unter dem Navigationspunkt „Geräte“ eine Liste aller Kaminofenhersteller einsehen. Wenn Sie auf den Hersteller DROOFF Kaminöfen GmbH & Co. KG klicken, erhalten Sie eine Liste mit allen Modellen dieses Herstellers.
Hier geht es zur Onlinedatenbank des HKI: Hier klicken
Nach Auswahl Deines Kaminofens werden Dir alle Geräteeigenschaften einschließlich Informationen über die Zulassung gemäß den Anforderungen der BImSchV übersichtlich aufgelistet. Ein grünes Häkchen bei den Anforderungen an Stufe 1 und Stufe 2 zeigt an, dass Dein Holzofen nicht vom Kaminofenverbot ab 2024 und der damit verbundenen Austauschpflicht betroffen ist.
Wenn das Baujahr Deines Kaminofens nicht mehr ermittelt werden kann, kann der Schornsteinfeger eine kostenpflichtige Vor-Ort-Messung durchführen, um die notwendigen Werte zu ermitteln. Wenn Dein Kaminofen die Grenzwerte nicht einhält, liegt die Entscheidung bei Dir, das Modell entweder nachzurüsten, stillzulegen oder über einen Neukauf nachzudenken, um sich den teuren Rußfilter- und Abgasprüfungsstress zu ersparen.
Wenn Du eine Nachrüstung bevorzugst, solltest Du Kontakt zu zertifizierten Herstellern von Feinstaubfiltern bzw. Katalysatoren aufnehmen. Auf diesem Wege erhältst Du eine qualifizierte Einschätzung, ob die Nachrüstung wirtschaftlich sinnvoll oder ein Neukauf die bessere Wahl ist. Unserer Erfahrung nach liegt eine Nachrüstung meist bei mindestens 3.500 Euro, was diese auch aufgrund der mittlerweile deutlich besseren Wirkungsgrads i.d.R. wirtschaftlich unattraktiv macht. Ein Neuer Ofen kann zum selben Preis somit nicht nur Emissionen, sondern auch bares Geld beim Brennstoff sparen.
wir stellen fest, dass hinsichtlich der Verwendung und Installation von Kaminöfen große Verwirrung im Markt herrscht.
Deshalb wurde von unserem Hersteller HWAM in Zusammenarbeit mit dem HKI-Verband ein Informationsfaltblatt für Sie erstellt, das bei der Klärung von Fragen hilft und die nötigen Informationen liefert. Bitte klicken Sie auf „Inhalt Laden“ um das Faltblatt aufzurufen.